Fahrschule im Storkower Bogen
ANHÄNGER FAHRSCHULE
EINFACH GUT FAHREN LERNEN!
Wir bereiten Sie mit nachhaltigen Fahrzeugen von Audi und Volkswagen optimal und individuell auf den Straßenverkehr vor.
UNSER ANGEBOT
Klasse BE
mit Prüfung
Mit der Klasse BE dürfen Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger oder Sattelanhänger bestehen, sofern die zulässige Gesamtmasse des Anhängers oder Sattelanhängers 3.500 kg nicht übersteigt, gefahren werden.
Klasse B96
Fahrerschulung
Mit der Schlüsselzahl „B96“ dürfen Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg bestehen, sofern die zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination 3.500 kg überschreitet, aber 4.250 kg nicht übersteigt, gefahren werden.
AUFFRISCHUNG
FÜR ÄLTERE FAHRER*IN
Mobilität, Unabhängigkeit, Flexibilität: Diese Eigenschaften werden heute immer wichtiger und das Autofahren ist für sie unverzichtbar. Sie haben einen Führerschein, sind aber schon lange nicht mehr gefahren? Wir helfen Ihnen, Ihre Sicherheit wieder auf die Straße zu bringen.
Schritt für schritt
Theorieunterricht
Für den Autoführerschein müssen insgesamt 14 Themen absolviert werden. (12x Grundstoff + 2 klassenspezifisch Auto)
Antrag beim Amt
Antragstellung auf Führerschein. Dafür wird benötigt: Erste-Hilfe-Kurs, Sehtest, Passbild, Personalausweis. Muss gesondert bezahlt werden!
Theorieprüfung
Aus allen Fragen wählt der Computer 30 Fragen aus. Diese dürfen mit max. 10 Fehlerpunkten oder 9 mit Vorfahrtsfrage beantwortet werden.
Praxisunterricht
Die Praxis beinhaltet das Erlernen der Grundfahraufgaben bis hin zum allgemeinen Fahren im Straßenverkehr.
Sonderfahrten
Insgesamt müssen 12 Sonderfahrten á 45 Minuten absolviert werden.
(5x Überland, 4x Autobahn, 3x Nachtfahrt)
Praxisprüfung
Zum Schluss erfolgt die 55 minütige Prüfung. Diese wird von einem amtlich anerkannten Sachverständigen vom TÜV oder DEKRA durchgeführt.
WIE VIELE SONDERFAHRTEN MÜSSEN ABSOLVIERT WERDEN?
Insgesamt müssen mind. 12 Sonderfahrten á 45 Minuten absolviert werden.
Diese setzen sich wie folgt zusammen:
- 3x Überlandfahrten
- 1x Autobahnfahrten
- 1x Nachtfahrten
Die Sonderfahrten gehören zur 4. Stufe des curricularen Leitfadens und finden zum Ende der gesamten Ausbildung statt, da dazu bestimmte Vorkenntnisse vorhanden sein müssen.
WEITERE HINWEISE
Einschluss der Klassen
keine
Mindestalter
18 Jahre
Vorbesitz erforderlich
Ja (Klasse B)
WIE VIELE SONDERFAHRTEN MÜSSEN ABSOLVIERT WERDEN?
Insgesamt müssen mind. 12 Sonderfahrten á 45 Minuten absolviert werden.
Diese setzen sich wie folgt zusammen:
- 5x Überlandfahrten
- 4x Autobahnfahrten
- 3x Nachtfahrten
Die Sonderfahrten gehören zur 4. Stufe des curricularen Leitfadens und finden zum Ende der gesamten Ausbildung statt, da dazu bestimmte Vorkenntnisse vorhanden sein müssen.
WEITERE HINWEISE
Mindestalter
18 Jahre
Vorbesitz erforderlich
Ja (Klasse B)
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